Die Rente mit 67 ist zwar noch nicht Gesetz. Das Bundeskabinett
hat diese aber bereits am 29.11.2006 gebilligt. Und dass
der Bundestag dieser Rentenreform zustimmen wird, ist anzunehmen,
herrscht doch bei diesem Thema zwischen den Groß-Koalitionaren
weitestgehend Einigkeit. Insofern ist es durchaus nicht
zu früh sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Betroffen sind die Jahrgange ab 1947, wobei es eine Ausnahmeregelung
für diejenigen geben soll, die 45 Jahre lang und mehr voll
versicherungspflichtig gewesen sind. Inwieweit Sie persönlich
von dieser Regelung betroffen sind bzw. in welchem Alter Sie ohne Abüge in
Rente gehen können, können Sie mit Hilfe des unten stehenden Rechners ermitteln: