Die Rente mit 67 ist zwar noch nicht Gesetz. Das Bundeskabinett
hat diese aber bereits am 29.11.2006 gebilligt. Und dass
der Bundestag dieser Rentenreform zustimmen wird, ist anzunehmen,
herrscht doch bei diesem Thema zwischen den Groß-Koalitionaren
weitestgehend Einigkeit. Insofern ist es durchaus nicht
zu früh sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Betroffen sind die Jahrgange ab 1947, wobei es eine Ausnahmeregelung
für diejenigen geben soll, die 45 Jahre lang und mehr voll
versicherungspflichtig gewesen sind. Inwieweit Sie persönlich
von dieser Regelung betroffen sind bzw. in welchem Alter Sie ohne Abüge in
Rente gehen können, können Sie mit Hilfe des unten stehenden Rechners ermitteln:
Renteneintrittsalter-Rechner
Wenn Sie bis ins Alter von 65 Jahren von heute an durchgehend voll versicherungspflichtig sind, dann haben Sie bis dahin 20 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Damit können Sie leider nicht von der Sonderregelung Gebrauch machen schon mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ihr Renteneintrittsalter ab dem Sie ohne Abzüge in Rente gehen können:
65 Jahre und 10 Monate
Die Ihnen hier zur Verfügung stehende Rechner ist mit so viel Sorgfalt wie möglich erstellt worden. Für die Korrektheit des Ergebnisses schließen wir dennoch jede Haftung aus.
65 Jahre und 10 Monate
Die Ihnen hier zur Verfügung stehende Rechner ist mit so viel Sorgfalt wie möglich erstellt worden. Für die Korrektheit des Ergebnisses schließen wir dennoch jede Haftung aus.