Renteneintrittsalter-Rechner


Die Rente mit 67 ist zwar noch nicht Gesetz. Das Bundeskabinett hat diese aber bereits am 29.11.2006 gebilligt. Und dass der Bundestag dieser Rentenreform zustimmen wird, ist anzunehmen, herrscht doch bei diesem Thema zwischen den Groß-Koalitionaren weitestgehend Einigkeit. Insofern ist es durchaus nicht zu früh sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Betroffen sind die Jahrgange ab 1947, wobei es eine Ausnahmeregelung für diejenigen geben soll, die 45 Jahre lang und mehr voll versicherungspflichtig gewesen sind. Inwieweit Sie persönlich von dieser Regelung betroffen sind bzw. in welchem Alter Sie ohne Abüge in Rente gehen können, können Sie mit Hilfe des unten stehenden Rechners ermitteln:

Renteneintrittsalter-Rechner

Ihr Geburtsjahr:
Anzahl der Jahre die Sie bis jetzt voll versicherungspflichtig gewesen sind:
Wenn Sie bis ins Alter von 65 Jahren von heute an durchgehend voll versicherungspflichtig sind, dann haben Sie bis dahin 20 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Damit können Sie leider nicht von der Sonderregelung Gebrauch machen schon mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ihr Renteneintrittsalter ab dem Sie ohne Abzüge in Rente gehen können:

65 Jahre und 10 Monate


Die Ihnen hier zur Verfügung stehende Rechner ist mit so viel Sorgfalt wie möglich erstellt worden. Für die Korrektheit des Ergebnisses schließen wir dennoch jede Haftung aus.